Klassen- und Schulforum '12 | ||
4330x gelesen - Geschrieben von Bernhard Draxler am Montag, dem 08.10.2012 |
Klassen- und Schulforum
Gremien der Schulpartnerschaft...
Alle am Schulleben Beteiligten [Eltern, Schüler und Lehrer] können im Rahmen der Schulpartnerschaft ihre Interessen und Meinungen in diesen Gremien vertreten. Die Befugnisse der Interessensvertretungen von Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen teilen sich in Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte. Gemäß Schulunterrichtsgesetz (SchUG § 63a) müssen das Klassen- und Schulforum vom Klassenvorstand bzw. der Schulleitung innerhalb der ersten neun Schulwochen einberufen werden. In diesem Gesetz werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Eltern, Lehrern und Schülern als Partner bei der Lösung verschiedener Fragen und Probleme beschrieben und durch gesetzliche Bestimmungen abgesichert. Gelebte Schulpartnerschaft kann die Schulgemeinschaft stärken und die Innovationskraft der Schule verbessern.