Klassen -und Schulforum | ||
3172x gelesen - Geschrieben von Bernhard Draxler am Freitag, dem 07.10.2011 |
Klassen -und Schulforum
Gelebte Demokratie
Gemäß Schulunterrichtsgesetz (SchUG § 63a) müssen das Klassen- und Schulforum vom Klassenvorstand bzw. der Schulleitung innerhalb der ersten neun Schulwochen einberufen werden. In diesem Gesetz wurden die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Eltern, Lehrern und Schülern als Partner bei der Lösung verschiedener Fragen und Probleme beschrieben und durch gesetzliche Bestimmungen abgesichert. Beiden Gremien obliegt die Beschlussfassung bei unterschiedlichen schulischen Belangen.
Erfolgreiche Erziehungsarbeit kann nur im Zusammenwirken von Eltern und Schule gelingen. Das partnerschaftliche Miteinander und der wertschätzende Umgang sind wesentlicher Bestandteil unserer Schulkultur.
Bildergalerie: Schulforum - 05102011